Garantie



Die Firma Harald Doliwa - Chemische Baustoffe e.K. übernimmt für von ihr oder authorisierten Vertragshändlern erworbenen
AEC-Putz 3000 eine Garantie für die Dauer von

10 Jahren!



Garantiebestimmungen (Stand März 2012):

Es wird garantiert, daß an sach- und fachgerecht mit AEC-Putz 3000 sanierten Flächen, während der Garantiedauer
keine Schäden auftreten. Schäden im Sinne dieser Garantieerklärung sind solche, die durch die Aufnahme von Feuchte
aus dem Mauerwerk am Putz entstehen. Die Garantiezusage bezieht sich nicht auf Schäden, die durch falsche
Anwendung, Verarbeitungsfehler, Nichtbeachtung der Handwerksregeln, unsachgemäß gelagertes Material o. ä. entstehen.
Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden, bei denen die Funktionsfähigkeit durch falschen Anstrich, unzureichenden
Luftaustausch o. ä. beeinträchtigt wurde.

Schäden sind der Firma Harald Doliwa - Chemische Baustoffe e.K. oder dem zuständigen Gebietshändler / -vertreter unverzüglich nach
Auftreten bekannt zu geben. Der Garantieanspruch entfällt für Flächen, an denen der Putz vor
Abschluß der Untersuchungen ganz oder teilweise entfernt wurde, oder an denen ohne Rücksprache Ausbesserungen von
Putz oder Anstrich stattgefunden haben.

Zur Klärung der Schadensursache hat die Firma Harald Doliwa - Chemische Baustoffe e.K. das Recht, an beliebiger
Stelle und in beliebiger Zahl Proben zu entnehmen. Wird dies verweigert oder die Klärung der Schadensursache durch
den Kunden anderweitig behindert, erlischt der Garantieanspruch.


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